Exekutive

Exekutive die, -/-n,

nach der Lehre von der Gewaltenteilung die »vollziehende Gewalt«, d. h. die Regierung und die staatliche Verwaltung und damit letztlich die gesamte Staatstätigkeit mit Ausnahme von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Träger der Exekutive ist in einer parlamentarischen Demokratie die vom Vertrauen des Parlaments abhängige Regierung (und die ihr unterstellte Verwaltung), in

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