Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln, bestimmte Sanktionen des Jugendstrafrechts aus Anlass der Straftat eines Jugendlichen. Erziehungsmaßregeln sind: 1) die Erteilung von Weisungen, die auf die Lebensführung des Jugendlichen Einfluss nehmen sollen (§ 10 Jugendgerichtsgesetz, Abkürzung JGG). Dazu gehören u. a. die Bestimmung des Aufenthaltsorts, das Gebot, eine Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsstelle anzunehmen oder Arbeitsleistungen

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