Erziehungshilfe (Jugendhilferecht)
Erziehungshilfe, Jugendhilferecht:
Bezeichnung für Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII (Abkürzung SGB VIII), auf die ein Personensorgeberechtigter (elterliche Sorge) Anspruch hat, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Erziehungshilfe umfasst insbesondere die
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