Jugendstrafrecht
Als Jugendstrafrecht bezeichnet man die Sonderregelungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, die für jugendliche und z. T. auch für heranwachsende Täterinnen und Täter gelten.
Rechtsquelle des Jugendstrafrechts ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses sieht vor, dass das allgemeine Strafrecht nur gilt, soweit im JGG nichts anderes bestimmt ist. Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:
Unterscheidung zwischen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Jugendstrafrecht in Österreich
Jugendstrafrecht in der Schweiz
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe