Fürsorgeerziehung

Fürsorgeerziehung, Erziehungsmaßnahme (nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz) beziehungsweise Erziehungsmaßregel (nach dem Jugendgerichtsgesetz), die seit der Neuregelung des Kinder- und Jugendhilferechts durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (als VIII. Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert) mit Wirkung vom 1. 1. 1991 nicht mehr vorgesehen ist. Sie bestand – auf Anordnung des Vormundschaftsgerichts oder des

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