Weisung (Strafrecht)
Weisung, Strafrecht:
gerichtliche Anweisung für die Lebensführung des Verurteilten bei der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 c StGB). Im Jugendstrafrecht ist Weisung eine Erziehungsmaßregel, die in Gestalt von Ge- und Verboten die Lebensführung des Jugendlichen regeln und so seine Erziehung fördern und sichern soll (§§ 9 ff., bei jugendlichen Soldaten §§ 112 a, 112
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