Jugendamt
Jugendamt, in Deutschland für alle Angelegenheiten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zuständige Behörde als Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten und Landkreisen (§§ 69 ff. Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 11. 9. 2012). Leistungen: Erbringung von Angeboten der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, zur Förderung der
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