Jugendstrafrecht

Als Jugendstrafrecht bezeichnet man die Sonderregelungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, die für jugendliche und z. T. auch für heranwachsende Täterinnen und Täter gelten.

Rechtsquelle des Jugendstrafrechts ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses sieht vor, dass das allgemeine Strafrecht nur gilt, soweit im JGG nichts anderes bestimmt ist. Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:

Unterscheidung zwischen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht

Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Jugendstrafrecht in Österreich

Jugendstrafrecht in der Schweiz

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.