Jugendarrest
Jugendarrest, als strengstes der nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zulässigen Zuchtmittel eine kurzzeitige Freiheitsentziehung im Rahmen des Jugendstrafrechts. Jugendarrest soll angeordnet werden, wenn die Verhängung von Jugendstrafe nicht erforderlich ist, dem Jugendlichen das Unrecht der Tat aber bewusst gemacht werden soll (§ 13 JGG). Der Jugendarrest hat nicht die Wirkung
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