Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.

Ein großer Teil des Arbeitsrechts gehört zum Privatrecht, z. B. die Regelungen über den Arbeitsvertrag. Einige Bereiche, v. a. die Regelungen zum Arbeitsschutz, gehören aber auch zum öffentlichen Recht.

Abgrenzung des Arbeitsrechts von anderen Rechtsgebieten

Teilgebiete des Arbeitsrechts

Individualarbeitsrecht

Grundlagen

Arbeitsschutzrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht in Betrieben

Kollektives Arbeitsrecht in Unternehmen

Tarifverträge

Rechtsquellen im Arbeitsrecht

Rechtsweg

Arbeitsrecht in Österreich

Arbeitsrecht in der Schweiz

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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