Arbeitsrecht
Als Arbeitsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.
Ein großer Teil des Arbeitsrechts gehört zum Privatrecht, z. B. die Regelungen über den Arbeitsvertrag. Einige Bereiche, v. a. die Regelungen zum Arbeitsschutz, gehören aber auch zum öffentlichen Recht.
Abgrenzung des Arbeitsrechts von anderen Rechtsgebieten
Teilgebiete des Arbeitsrechts
Individualarbeitsrecht
Grundlagen
Arbeitsschutzrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht in Betrieben
Kollektives Arbeitsrecht in Unternehmen
Tarifverträge
Rechtsquellen im Arbeitsrecht
Rechtsweg
Arbeitsrecht in Österreich
Arbeitsrecht in der Schweiz
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe