Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht geht es u. a. um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Sie findet auf der Ebene eines Betriebs oder auf der Ebene eines Unternehmens statt. Gewerkschaften können mit der Arbeitgeberseite Tarifverträge schließen, die alle Unternehmen binden, die Mitglied eines Arbeitgeberverbands sind.

Kollektives Arbeitsrecht in Betrieben

Kollektives Arbeitsrecht in Unternehmen

Tarifverträge

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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