Kollektives Arbeitsrecht in Unternehmen
In Unternehmen mit mehreren Betrieben kann unter bestimmten Bedingungen (zusätzlich zu den Betriebsräten in den einzelnen Betrieben) ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden, der übergeordnete Aufgaben wahrnimmt. In Konzernen kann ein Konzernbetriebsrat gewählt werden.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe