Rechtsweg
In Deutschland gibt es eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit, mit den Arbeitsgerichten als unterste Instanz. Darüber stehen Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. In arbeitsrechtlichen Verfahren findet vor dem eigentlichen Verfahren normalerweise ein »Gütetermin« statt, in dem die Richterin oder der Richter versucht, mit den Parteien eine gütliche Einigung zu finden.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe