Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber beschäftigt mindestens einen Arbeitnehmer.
Er kann sowohl eine Person als auch ein Unternehmen sein. Die Arbeitgeberperson ist in vielen Fällen auch Unternehmer. Hauptpflichten eines Arbeitgebers sind die regelmäßige Bezahlung eines Einkommens (Vergütungspflicht) sowie der Schutz von Gesundheit und Leben des Arbeitnehmers (Fürsorgepflicht).
Mitwirkende
Alexander Ströhl
Quellenangabe