Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in der Schweiz

In der Schweiz weicht das Arbeitsrecht deutlicher vom deutschen ab. Auch hier unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Die »betriebliche Interessensvertretung« entspricht in etwa dem deutschen Betriebsrat, hat aber deutlich weniger Rechte. Die schweizerische Entsprechung zum Tarifvertrag ist der »Gesamtarbeitsvertrag«. Eine Schweizer Besonderheit ist der »Normalarbeitsvertrag«, der in Bereichen, in

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.