Zuschussexemplare
Zuschuss|exemplare, die über die vertraglich vereinbarte Auflagenhöhe eines Buchs hinausgehende Anzahl von Exemplaren, die der Verleger herstellen darf, um fehlerhafte (verdruckte, verbundene, verschnittene) oder beim Vertrieb beschädigte Exemplare austauschen zu können. Auch Frei- und Besprechungsexemplare sowie Pflichtstücke zählen zu den Zuschussexemplaren. Die in § 6 des Gesetzes über das
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