Voraus

Voraus, allgemein der Teil eines Vermögens (besonders einer Erbmasse), der einzelnen bestimmten Berechtigten zusteht, ohne dass hierfür anderen Berechtigten ein Ausgleich zu gewähren ist. Im engeren Sinn das gesetzliche Vermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil (§ 1932 BGB). Der Voraus umfasst die zum ehelichen Haushalt

Quellenangabe

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