Unterhaltspflicht
Unterhaltspflicht, bezeichnet die Rechtspflicht zur Gewährung von Unterhalt.
Unterhaltspflicht besteht vor allem zwischen Verwandten in gerader sowohl ab- als auch aufsteigender Linie (also Großeltern, Eltern, Kindern usw., nicht aber zwischen Geschwistern) und zwischen Ehegatten (§§ 1601, 1360 BGB).
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