Ausstattung (Familienrecht)

Ausstattung, Familienrecht:

Zuwendungen, die einem Kind von den Eltern mit Rücksicht auf seine Verheiratung, zur Selbstständigmachung oder zur Erhaltung der Selbstständigkeit gemacht werden (§ 1624 BGB). Eine Art der Ausstattung ist die Aussteuer, d. h. die einer Tochter anlässlich ihrer Verheiratung zur Einrichtung des Haushalts gewährten Zuwendungen. Ein gesetzlicher Anspruch des

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