Wertpapier

Wertpapier, Urkunde, die über ein privates Recht ausgestellt ist. Die Urkunde hat Bedeutung für die Übertragung und die Ausübung des Rechts. Als Gegenstand kommen in Betracht Forderungen auf Geldleistungen (z. B. Wechsel, Scheck, Schuldverschreibung), Herausgabeansprüche (z. B. Konnossement, Lagerschein), Gesellschaftsbeteiligungen (Aktien), Beteiligungen am Vermögen von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentzertifikate), Grundpfandrechte (Hypothekenbrief,

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