Testament (Recht)

Testament [lateinisch, zu testari »bezeugen«] das, -(e)s/-e, Recht:

Letzter Wille, letztwillige Verfügung, als Rechtsgeschäft des Erblassers die einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen, mit der (meist unter Abänderung der gesetzlichen Erbfolge) das rechtliche Schicksal des Nachlasses bestimmt wird. Das Testament ist im Wesentlichen im BGB geregelt (§§ 2064–2273).

Quellenangabe

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