Vermächtnis
Vermächtnis [zu mittelhochdeutsch vermachen, eigentlich »festmachen«], lateinisch Legat,
die Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils durch eine einseitige oder vertragliche Verfügung von Todes wegen an eine Person (Vermächtnisnehmer; § 1939 BGB). Anders als der Erbe ist der Vermächtnisnehmer weder Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers noch erhält er durch die Verfügung von Todes wegen und den Tod des Vermächtnisgebers eine dingliche Berechtigung an
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