Politik
Nach dem am 22.2.2001 in Kraft getretenen Staatsgrundgesetz ist die Vatikanstadt als souveräner Staat eine absolute Wahlmonarchie. Staatsoberhaupt sowie Inhaber aller legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt ist der Papst, der mit seiner Wahl zum Oberhaupt der katholischen Kirche auch Souverän des Stadtstaates wird. Er übt seine Vollmachten über die römische Kurie
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