Recht
Die Justiz ist formal von der Regierung unabhängig, eine Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist jedoch nicht gewährleistet. Höhere Gerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Oberste Gerichtshof und der Oberste Wirtschaftsgerichtshof. Das nachgeordnete Gerichtswesen ist auf Landkreis- und Gebietsebene organisiert. Die Richter der unteren Ebenen werden vom Staatspräsidenten berufen, die Richter der höheren
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