Sparerpauschbetrag

Sparerpauschbetrag, Höchstgrenze für steuerfrei zu vereinnahmende Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren. Der Sparerpauschbetrag ersetzt den Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale, die mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. 1. 2009 abgeschafft wurden. In seiner Höhe (801 € pro Person, 1 602 € für gemeinsam

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