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Sparerfreibetrag

Sparerfreibetrag, gab es in Deutschland bis 2008.

Im Einkommensteuerrecht bis 2008 ein Freibetrag bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Absatz 4 EStG). Der Sparerfreibetrag betrug ab dem 1.1.2004 1370 € (2740 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare); dazu konnte ohne Nachweis ein pauschaler Werbungskostenabzug von 51 € (102 €) geltend gemacht werden. Ab dem 1.1.2007 belief er sich auf 750 € (1500 €

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