Sparerfreibetrag
Sparerfreibetrag, im Einkommensteuerrecht bis 2008 ein Freibetrag bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Absatz 4 EStG). Der Sparerfreibetrag betrug ab 1. 1. 2004 1 370 € (2 740 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare); dazu konnte ohne Nachweis ein pauschaler Werbungskostenabzug von 51 € (102 €) geltend gemacht
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