Recht
Das Oberste Gericht (Supreme Court) besteht aus dem Appellationsgericht (Court of Appeal) und dem Hochgericht (High Court). Die untere Instanz wird von Distrikts- und Magistratsgerichten sowie Fachgerichten gebildet; diese werden als Subordinate Courts bezeichnet.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar