Schutzgewalt (Völkerrecht)
Schutzgewalt, Völkerrecht:
1) das Recht aller Staaten, ihren Angehörigen gegenüber fremden Staaten diplomatischen Schutz zu gewähren; 2) die über abhängige oder koloniale Gebiete ausgeübte Herrschaft eines Staates (Protektorat, Schutzgebiete).
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