Schutzgewalt (Völkerrecht)

Schutzgewalt, Völkerrecht:

1) das Recht aller Staaten, ihren Angehörigen gegenüber fremden Staaten diplomatischen Schutz zu gewähren; 2) die über abhängige oder koloniale Gebiete ausgeübte Herrschaft eines Staates (Protektorat, Schutzgebiete).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.