Schutzgenossen (Völkerrecht)

Schutzgenossen, Völkerrecht:

die dem Schutz der diplomatischen und konsularischen Organe eines befreundeten oder, im Krieg, eines neutralen Staates (Schutzmacht) anvertrauten Personen; im weiteren Sinn Angehörige abhängiger oder kolonialer Gebiete.

Quellenangabe

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