diplomatischer Schutz

diplomatischer Schutz, die völkerrechtliche Befugnis eines Staates gegenüber einem anderen Staat, die Rechte und Interessen seiner Staatsangehörigen durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Gastland zu schützen oder sonst wahrzunehmen, v. a. Wiedergutmachung für einen Schaden zu verlangen, der diesen durch völkerrechtswidriges Handeln des anderen Staates zugefügt worden ist.

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