Gebietserwerb (Völkerrecht)
Gebietserwerb, Völkerrecht:
Wechsel der Gebietshoheit über ein Territorium im Weg der Vereinbarung zwischen den beteiligten Staaten oder aber Vergrößerung des Staatsgebietes. Arten des Gebietserwerbs sind Akkretion (Anwachsung) aufgrund natürlicher Vorgänge (z. B. Entstehung einer Insel innerhalb der Küstengewässer), Zession (Abtretung), d. h. die Überlassung eines Gebietes an einen anderen Staat durch Kauf
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