diplomatische Beziehungen (Völkerrecht)
diplomatische Beziehungen, Völkerrecht:
der im gegenseitigen Einvernehmen aufgenommene, durch diplomatische Vertretungen unterhaltene, förmliche ständige Kontakt zwischen Völkerrechtssubjekten (insbesondere Staaten). Inhalt der diplomatischen Beziehungen sind u. a., im Empfangsstaat den Entsendestaat zu vertreten, seine und die Interessen seiner Angehörigen zu vertreten, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern und ihre wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen
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