Schutzmacht (Völkerrecht)

Schutzmacht, Völkerrecht:

Staat, der die Rechte und Interessen eines anderen Staates und dessen Staatsangehöriger gegenüber einem dritten Staat, mit dem der vertretene Staat keine Beziehungen unterhält, diplomatisch und konsularisch vertritt; von Bedeutung ist dies besonders im Kriegsfall, wo ein Neutraler Schutzmacht für einen Krieg Führenden in einem Feindstaat sein kann. (Protektorat)

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