Neutralisierung (Völkerrecht)

Neutralisierung, Völkerrecht:

der durch Vertrag oder freiwillig bewirkte Zustand der Neutralität eines Staates oder der Entmilitarisierung oder sonstigen Befriedung eines Gebiets, Gebietsteiles oder Gewässers, um die so geschaffenen neutralisierten Gebiete (neutralen Zonen) vom Kriegsgebiet auszunehmen oder zu verhindern, dass sie zum Kriegsschauplatz gemacht werden (offene Stadt). Die Neutralisierung kann zeitweise oder

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