Reservationen (katholisches Kirchenrecht)

Reservationen [spätlateinisch reservatio »Verwahrung«, »Vorbehalt«], Singular Reservation die,  katholisches Kirchenrecht:

1) die Beschränkung des Rechtes, von Sünden oder Kirchenstrafen loszusprechen, auf den Papst; 2) der Vorbehalt, durch den der Papst die Besetzung bestimmter Ämter an sich zog. Seit 1966 sind die päpstlichen Reservationen beschränkt auf die Bischofsernennungen.

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