Laienrat (katholisches Kirchenrecht)

Laienrat, katholisches Kirchenrecht:

1) päpstlicher Laienrat, Consilium de Laicis, das für die Laien und ihr Apostolat zuständige Gremium an der römischen Kurie. Ihm gehören auch Laien beiderlei Geschlechts als Mitglieder an; 2) allgemeine Bezeichnung für die nach dem 2. Vatikanischen Konzil auf verschiedenen Ebenen eingerichteten und mit Laien besetzten beratenden (teilweise mitentscheidenden)

Quellenangabe

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