Kumulation (katholisches Kirchenrecht)
Kumulation [spätlateinisch, zu cumulare »aufhäufen«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
1) früher gleichzeitiger Besitz mehrerer Ämter oder Benefizien; 2) Prinzip des kirchlichen Strafrechts, wonach bei einer Mehrheit von Straftaten die Kirchenstrafen zu kumulieren sind.
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