Legat (katholisches Kirchenrecht)

Legat [zu lateinisch legare »jemanden absenden«] der, -en/-en, lateinisch Legatus, katholisches Kirchenrecht:

1) päpstlicher Legat Nuntius; 2) Legatus a latere [lateinisch »Gesandter von der Seite«], Bezeichnung für einen Kardinal aus der Umgebung des Papstes, der ihn als dessen »Alter Ego« mit einem genau bestimmten besonderen Auftrag vertritt (c. 358 CIC).

Quellenangabe

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