Generalabsolution (katholisches Kirchenrecht)
Generalabsolution, katholisches Kirchenrecht:
1) die mehreren Gläubigen gleichzeitig erteilte sakramentale Lossprechung von Sünden ohne Beichte, wenn diese als persönliche geheime Beichte wegen Todesgefahr oder aus anderen Gründen nicht möglich ist (cc. 961–63 CIC); 2) der mit vollkommenem Ablass verbundene päpstliche Segen in Todesgefahr.
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