Fakultät (katholisches Kirchenrecht)

Fakultät [mittellateinisch facultas »Wissensgebiet«, »Forschungsgebiet«] die, -/-en,  katholisches Kirchenrecht:

früher übliche Bezeichnung für die Vollmacht, die ein höherer Oberer an einen Untergebenen erteilt, Befugnisse, die kraft Amtes oder Reservation dem höheren allein zustehen, ebenfalls auszuüben.

Quellenangabe

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