Fakultät (katholisches Kirchenrecht)
Fakultät [mittellateinisch facultas »Wissensgebiet«, »Forschungsgebiet«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
früher übliche Bezeichnung für die Vollmacht, die ein höherer Oberer an einen Untergebenen erteilt, Befugnisse, die kraft Amtes oder Reservation dem höheren allein zustehen, ebenfalls auszuüben.
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