Apostasie (katholischen Kirchenrecht)
Apostasie [griechisch »Abfall«] die, -/...ˈsi|en,
1) im katholischen Kirchenrecht ein Glaubensdelikt, der Abfall vom Glauben, wenn ein Getaufter den christlichen Glauben völlig preisgibt oder grundlegende Aussagen der christlichen Glaubenslehre (z. B. Gottheit Christi, Trinität) leugnet. Wird die Apostasie durch Wort oder Tat (z. B. durch Beitritt zu einer atheistischen Vereinigung, Übertritt zu einer
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