Reichskulturkammer
Reichskulturkammer, die im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung durch Gesetz vom 22. 9. 1933 durch das Propagandaministerium eingerichtete berufsständische Zwangsorganisation aller im weitesten Sinne künstlerisch und kunstgewerblich (einschließlich der im Bereich Erzeugung und Absatz technischer Verbreitungsmittel) Tätigen. Die Reichskulturkammer gliederte sich in sieben Einzelkammern (Reichsschrifttums-, Reichspresse-, Reichstheater-, Reichsfilm-, Reichsmusikkammer, Reichskammer
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