Rechtfertigungsgründe (Recht)

Rechtfertigungsgründe, Recht:

Umstände, die bei einer Straftat oder einer unerlaubten Handlung die Rechtswidrigkeit ausschließen, z. B. Notwehr, rechtfertigender Notstand, bestimmte Selbsthilferechte, amtliche Zwangsrechte, zum Teil Pflichtenkollisionen, Einwilligung.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.