Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit, Widerrechtlichkeit,

Verstoß einer Handlung oder Unterlassung gegen die Verbote oder Gebote des Rechts (Handlungsunrecht, Erfolgsunrecht). Der Rechtswidrigkeitsbegriff ist in allen Rechtsgebieten gleich zu beurteilen. Rechtswidriges Tun kann die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften, die Pflicht zur Schadensersatzleistung oder, falls dies gesetzlich bestimmt ist und der Täter auch schuldhaft handelt, Strafbarkeit nach sich ziehen;

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.