Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit, Widerrechtlichkeit,
Verstoß einer Handlung oder Unterlassung gegen die Verbote oder Gebote des Rechts (Handlungsunrecht, Erfolgsunrecht). Der Rechtswidrigkeitsbegriff ist in allen Rechtsgebieten gleich zu beurteilen. Rechtswidriges Tun kann die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften, die Pflicht zur Schadensersatzleistung oder, falls dies gesetzlich bestimmt ist und der Täter auch schuldhaft handelt, Strafbarkeit nach sich ziehen;
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