Organhaftung

Organhaftung, die Haftung einer juristischen Person für ihre Organe. Wenn ein Organ, z. B. der Vorstand eines Vereins, eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung begangen hat (unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung), so ist die juristische Person dem geschädigten Dritten gegenüber zum Ersatz verpflichtet, sofern das Organ die schädigende Handlung in »amtlicher« Eigenschaft

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