Handlung (Recht)

Handlung, Recht:

Strafbar machen kann man sich nur durch eine Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung (z. B. der erforderlichen Hilfe bei einem Unglücksfall, § 323c StGB). Die Strafrechtswissenschaft bemüht sich seit längerer Zeit, einen Handlungsbegriff herauszubilden, der ein gemeinsames Grundelement aller deliktischen Verhaltensweisen bezeichnen soll. Dabei wird teils auf

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