Handlung (Recht)
Handlung, Recht:
Strafbar machen kann man sich nur durch eine Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung (z. B. der erforderlichen Hilfe bei einem Unglücksfall, § 323c StGB). Die Strafrechtswissenschaft bemüht sich seit längerer Zeit, einen Handlungsbegriff herauszubilden, der ein gemeinsames Grundelement aller deliktischen Verhaltensweisen bezeichnen soll. Dabei wird teils auf
Informationen zum Artikel
Quellenangabe