Bildnis (Recht)

Bildnis, Recht:

Darstellung der Erscheinung einer Person in einer erkennbaren Wiedergabe der sie identifizierenden Eigenschaften. Bildnisschutz: Jedermann hat kraft seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts allein darüber zu entscheiden, ob sein Bildnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden darf. Dieses Recht am eigenen Bild ist im »Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden

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