Exzess (Recht)
Exzess [zu lateinisch excedere, excessum »herausgehen«, »abschweifen«] der, -es/-e, Recht:
Aus- oder Überschreitung bestimmter Handlungsgrenzen; hat besonders im Strafrecht Bedeutung: Der Exzess eines Beteiligten an einer Straftat ist den anderen Beteiligten nur dann zuzurechnen, wenn ihr eigener Vorsatz auch die Exzesshandlung umfasste. Beispiel: A und B unternehmen gemeinsam einen Einbruchdiebstahl; tötet hierbei B abredewidrig das Diebstahlopfer C, wird wegen der
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