Einziehung (Recht)
Einziehung, Recht:
1) Strafrecht: die Wegnahme von Sachen oder Werten als Strafe (Nebenstrafe) oder Sicherungsmaßnahme (Konfiskation); die Einziehung erfolgt durch Urteil, meist nach vorheriger Beschlagnahme. Strafrechtlich unterliegen v. a. Gegenstände der Einziehung, die durch eine vorsätzliche Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind;
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