R-Gespräch
R-Gespräch [R Abkürzung für Rückfrage],
Telefonat, bei dem auf Wunsch des Anmelders die Telefongebühr vom verlangten Teilnehmer mit Zustimmung der sich meldenden Person erhoben wird. R.-Gespräche werden entweder durch einen kostenfreien Anruf unter einer speziellen Nummer bei einem Operator, der das Gespräch vermittelt, oder automatisch hergestellt. Zur Missbrauchsvorbeugung können sich Verbraucher seit 2007 von ihrem
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